APW III A 1/2

 Editionsprojekt "APW III A 1/2: Protokolle. Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie 2: 1648" (Dr. Maria-Elisabeth Brunert)

Eine Wissenschaftlerin und ein Wissenschaftler arbeiten hinter einer Glasfassade und mischen Chemikalien mit Großgeräten.
© ZHF/Universität Bonn

Die Reichskurien waren am Westfälischen Friedenskongress nicht nur in ihrer herkömmlichen Rolle als Berater des Kaisers beteiligt, sondern auch als Mitgestalter der Friedensverträge. Das trifft in besonderer Weise auf das Jahr 1648 zu, als eine starke Gruppe von Reichsständen, an ihrer Spitze Kurmainz und Kurbayern, die Verhandlungen mit Schweden und Frankreich trotz anderslautender Befehle des Kaisers eigeninitiativ forcierte. Insofern kommt der Protokolledition der kurfürstlichen Kurie besondere Bedeutung zu. Sie gibt Aufschluss über die Meinung der Kurfürsten von Mainz, Trier, Köln, Bayern, Sachsen und Brandenburg zu den Beratungsgegenständen und dokumentiert darüber hinaus durch Deputationsberichte die Verhandlungen der Reichsstände mit Schweden und Frankreich.

Der zweite Band der Kurfürstenprotokolle setzt mit dem 6. Mai 1648 ein und behandelt die Zeit bis zum Friedensschluss im Oktober 1648. Thematisch stehen Fragen der Ausführung, Sicherheit und Sicherung des Friedens im Mittelpunkt. Dabei geht es um grundsätzliche sowie um praktische Fragen, wie der Krieg beendet und der Friede etabliert werden könne: Soll (nach den Vorstellungen der kaiserlichen Politik) weiterverhandelt werden oder soll, wie es ein Teil der Reichsstände unter dem Druck der militärischen Pressionen will, unter Preisgabe von Verhandlungszielen so schnell wie irgend möglich Friede geschlossen werden? Sollen um eines raschen Friedensschlusses willen Unklarheiten in den Verträgen in Kauf genommen werden? Darf auf das ursprüngliche Ziel eines Universalfriedens verzichtet werden, damit im Reich umgehend die Waffen schweigen? Wie soll der Krieg in seinen militärischen Aspekten beendet werden? Wie sind die finanziellen Forderungen der Truppen zu befriedigen? Wie können die aus dieser "Militärsatisfaktion" erwachsenden Lasten auf die Reichsstände umgelegt werden? Wer kann mit welchen Argumenten eine Minderung seines Anteils an der Gesamtschuld erreichen? Wer soll die Friedensverträge unterzeichnen, wer muss in welcher Frist Ratifikationsurkunden beibringen?

Diese Fragen stellen sich auch bei den meisten späteren Friedensverhandlungen. Es ist daher von außerordentlicher Bedeutung, die Kurfürstenratsprotokolle von der Schlussphase des Westfälischen Friedenskongresses nach den bewährten Standards der Acta Pacis Westphalicae zu edieren. Damit entsteht ein weiterer Baustein dieser Aktenpublikation, die in drei Serien und acht Abteilungen unterschiedliche Quellentypen verschiedener Verhandlungsparteien enthält. Ein erster Band mit Kurfürstenratsprotokollen war bereits 1975 erschienen. So wird eine einzigartige Quellendichte erreicht. Dadurch wird nicht nur der Verhandlungsgang nachvollziehbar, sondern es fallen auch Schlaglichter auf Alltag, Sprache, Kommunikation und informelles Handeln der Diplomaten, auf Zeremoniell und Ritual sowie auf militärische Entwicklungen, insofern sie Einfluss auf die Verhandlungen gewannen; denn bis diese in die Friedensverträge vom 24. Oktober 1648 mündeten, mobilisierten die kriegführenden Parteien noch einmal alle Kräfte, um ihre Position zu verbessern.

Literatur zur Quellengattung "reichsständische Beratungsprotokolle":
Maria-Elisabeth Brunert: Vom Rapular zum Dictatum. Entstehungsstufen der reichsständischen Protokolle, in: Annette Gerstenberg (Hg.): Verständigung und Diplomatie auf dem Westfälischen Friedenskongress. Historische und sprachwissenschaftliche Zugänge. Wien, Köln, Weimar 2014, S. 201-223.

Weitere vorbereitete Projekte:
APW III A 4/2: Die Beratungen der katholischen Stände, April 1647-1649
APW III A 5: Die Beratungen der evangelischen Stände, 1646-1649

Leitung: Prof. Dr. Michael Rohrschneider
Projektmitarbeiter: Dr. Maria-Elisabeth Brunert (Wissenschaftliche Mitarbeiterin)
Förderung: Land Nordrhein-Westfalen

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